Wichtige Information für unsere Zulieferer: Abrechnung nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)
Warum betrifft Sie das?
Als Handwerksunternehmen sind wir nach § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) verpflichtet, in bestimmten Fällen die Umsatzsteuer vollständig an das Finanzamt abzuführen. Sie rechnen mit uns dann in Bezug auf die Umsatzsteuer “netto” ab. Dieses Verfahren wird als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet. Damit Sie Ihre Leistungen korrekt abrechnen, ist es wichtig, dass Sie wissen, wann § 13b UStG greift.
Wann müssen Sie nach § 13b abrechnen?
- Wenn Sie Bauleistungen an uns erbringen, die nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG als solche gelten (z. B. Rohbau, Ausbaugewerke, Elektro, Heizung/Sanitär, Malerarbeiten).
- Wir sind ein Unternehmen, das selbst Bauleistungen erbringt. Deshalb sind wir umsatzsteuerlich ein sog. Bauleistender Unternehmer im Sinne des Gesetzes.
Was bedeutet das für Ihre Rechnung?
- Keine Umsatzsteuer ausweisen! Stattdessen muss der Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren enthalten sein, z. B.:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – § 13b UStG“. - Ihre Rechnung enthält nur den Nettobetrag. Die Umsatzsteuer führen wir selbst ans Finanzamt ab.
Was sagen Steuerberater dazu?
Vielleicht haben Sie von Ihrem Steuerberater gehört, dass § 13b nicht immer anzuwenden ist. Das stimmt: Es kommt darauf an, ob der Leistungsempfänger (also wir) ein Bauleistender Unternehmer ist. Um Ihnen die Sicherheit zu geben, dass wir § 13b anwenden müssen, stellen wir Ihnen die notwendigen Nachweise bereit.
Unsere Bescheinigungen für Sie:
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Bauabzugsteuer)
- Bescheinigung: Wir sind Bauleistender Unternehmer
Mit diesen Bescheinigungen sind Sie auf der sicheren Seite: Sie dürfen – und müssen – Ihre Rechnungen für Bauleistungen an uns nach § 13b UStG ohne Umsatzsteuer ausstellen.
Warum ist das wichtig?
Wenn Sie Umsatzsteuer in Rechnung stellen, obwohl § 13b anzuwenden ist, kann das für Sie steuerliche Nachteile haben. Sie müssen die ausgewiesene Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, obwohl wir sie nicht erstatten können.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Wir klären das dann gern direkt!
