Wir sind bestrebt unseren Firmenauftritt auch für diejenigen zugänglich zu machen, die auf technische Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte oder alternative Tastatureingaben angewiesen sind.

Rechtliche Grundlagen

Um unseren Firmenauftritt bestmöglich barrierefrei zu gestalten orientieren wir uns an dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), das die Vereinheitlichung der Regeln zur Barrierefreiheit in der EU regeln soll.

Barrierefreie Funkitonen auf unserer Website

  • Tastaturbedienung bei allen Hauptfunktionen
  • Gängige Schriftarten und Schriftgrößen
  • Verzicht auf rein visuelle CAPTCHAs
  • Verzicht auf Videomaterial oder Erklär-Texte zu etwaigen Videos

Konflikte mit der Barrierefreiheit

Trotz aller Bemühungen ist uns bewusst, dass es zu Einschränkungen der Barrierefreiheit kommen kann. In solchen Fällen sind wir am persönlichen Kontakt mit Betroffenen interessiert, um deren Anforderungen besser zu verstehen. Sofern technisch möglich, arbeiten wir dann an Umsetzungsmöglichkeiten. Wenden Sie sich bitte in solchen Fällen an unseren Geschäftsführer per e-Mail.