Bei einer privaten Baustelle gilt grundsätzlich:
- Der private Bauherr muss private Bauhelfer bei der BG BAU melden.
- Das gilt für alle Menschen – außer ihm selbst und Ehe-/Lebenspartnern
- Das betrifft insbesondere Freunde, Verwandte, Bekannte oder Nachbarn.
Das gilt unabhängig davon, ob die Helfer bezahlt werden oder unentgeltlich helfen. Der Bauherr wird gegenüber der BG BAU zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten bzw. Eigenbauunternehmer.
Pflichten des privaten Bauherrn
- Anmeldung des privaten Bauvorhabens bei der BG BAU
- Meldung der privaten Bauhelfer
- Dokumentation der geleisteten Helferstunden
- Trennung zwischen Eigenleistung und gewerblichen Leistungen
- Unfallmeldung bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen
Die Anmeldung muss grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten erfolgen. Grundlage für die Beitragsberechnung sind insbesondere die geleisteten Helferstunden.
Wichtig für uns als Handwerksbetrieb:
Private Helfer des Kunden sollten nicht in die Arbeitsabläufe des Handwerksbetriebs eingebunden werden. Problematisch wäre zum Beispiel:
- Der private Helfer arbeitet dem Monteur zu.
- Der private Helfer erhält Anweisungen vom Handwerksbetrieb.
- Der private Helfer arbeitet im selben Gefahrenbereich.
- Eigenleistung und beauftragte Leistung sind nicht sauber getrennt.
Dann entstehen Abgrenzungsprobleme bei Haftung, Arbeitsschutz, Unfallversicherung und Verantwortlichkeit.
Empfohlene Formulierung für Angebot oder Auftrag
Eigenleistungen des Auftraggebers oder durch den Auftraggeber eingesetzte private Helfer sind nicht Bestandteil unseres Leistungsumfangs. Der Auftraggeber ist für Anmeldung, Versicherung, Arbeitsschutz und Dokumentation dieser Helfer, insbesondere gegenüber der BG BAU, selbst verantwortlich. Eine Einbindung privater Helfer in unsere Arbeitsabläufe erfolgt nicht.
Schärfere Variante
Private Helfer des Auftraggebers dürfen unsere Baustellenbereiche während unserer Arbeiten nicht betreten oder dort mitarbeiten, sofern dies nicht vorher ausdrücklich schriftlich abgestimmt wurde.
Praktische Empfehlung
Eigenleistungen des Kunden sollten vor Beginn der Arbeiten klar abgestimmt und schriftlich abgegrenzt werden. Private Helfer des Kunden sollten zeitlich und räumlich getrennt von den Arbeiten des Handwerksbetriebs eingesetzt werden.
Ganz ehrlich?
Lieber nicht.
